Finnland entpuppt sich auf bei den Zollbestimmungen als relativ unkompliziertes Land. Da man als EU-Mietglied sich an die Vorgaben des Schengener Abkommens hält und man sich innerhalb der eurpäischen Gemeinschaft einen offenen Grenzverkehr auf die Fahnen geschrieben hat, gibt es hinsichtlich des Alkohols oder Zigaretten keinerlei Einschränkungen.
Auch die Einreisebestimmungen, die den Zoll betreffen, sind nicht wirklich aufregend, wenn es um eine Reise nach Finnland geht: Wie in allen EU-Ländern kann Ware unbegrenzt eingeführt werden, wenn sie dem eigenen Gebrauch dienen – dies gilt für Lebensmittel, wie für Tabakwaren und auch alkoholische Getränke. Bei letzteren sollte man allerdings beachten, dass Personen, die das 20ste Lebensjahr noch nicht beendet haben, nur 22-prozentige Getränke mit sich führen dürfen und alle Getränke über 80 % Vol. nicht eingeführt werden dürfen.
Schengener Abkommen: Erleichterte Einreise nach Finnland
Da Autos zollfrei eingeführt werden können, wenn der Aufenthalt nicht länger als sechs Monate innerhalb eines Jahres dauert, steht auch auf diesem Wege nichts einem Ferienhaus-Urlaub in Finnland entgegen, bei dem man von der Abgeschiedenheit ebenso profitiert wie von der Möglichkeit, mit dem eigenen Pkw schnell wieder in der Zivilisation zu sein. Wenn man in Finnland mit seinem Auto fährt, sollte man beachten, dass die Promille-Grenze bei 0,5 liegt, Elche und Rentiere gerne über die Straßen laufen und man sehr auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen achten sollte: Auf der Autobahn gelten 120 Stundenkilometer, im Winter sind es 100 und in den Ortschaften 50 km/h.